Prüfungsausschuss Bremen
für Sportbootführerscheine
und Funkzeugnisse
 

Allgemein gültiges
Funkbetriebszeugnis (LRC)

Allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis (LRC)Das Allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des Allgemeinen Betriebszeugnisses ABZ.

 

 

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg.

Eine Seefunkstelle anmelden kann man dort auch.

LRC
Sa. 13.03, 10:00 Uhr
So. 14.03, 15:00 Uhr
Di. 16.03, 16:00 Uhr
Mi. 24.03, 16:00 Uhr

Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. > Termine im Überblick <

Voraussetzungen:

  • Mindestens 18 Jahre, bzw. 17 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei), mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Erklärung zum Lastschriftverfahren
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses SRC, ROC oder des UKW-Betriebszeugnisses I

Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins vorliegen.

Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine LRC-Prüfung in Bremen z.B. insgesamt 96,90 Euro kosten. Bei Wiederholung ist der Betrag geringer.

Der Prüfungsausschuss Bremen gibt für die jeweilige Prüfung Auskunft über die Höhe dieser Kosten.

Ablauf der Prüfung:

Die Prüfung zum Funkbetriebszeugnis LRC beinhaltet die Prüfung zum Funkbetriebszeugnis SRC. An dieser Stelle sollen nur die Bestandteile des Funkbetriebszeugnisses LRC besonders erklärt werden.

Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis LRC ist wie folgt:

1. Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens SRC oder Vorlage des Zeugnisses.

Der Fragenkatalog des LRC beinhaltet 112 zusätzliche Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 15 Fragen gefordert. Es sind max. 21 Punkte erreichbar. Bei 21-17 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 16-15 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 14-0 Punkten hat man nicht bestanden.
Der Fragenkatalog ist beim PA Bremen im Download und die Fragebögen sind im Buchhandel erhältlich.

2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer  Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).

3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).

Die Texte sind beim PA Bremen im Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch im Download.

4. Pflichtaufgaben im terrestrischen Seefunk sind:

Die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei UKW-DSC-Seefunkanlagen (UKW entfällt bei SRC-Inhabern) sowie zwei miteinander kommunizierenden Grenz- (MF) und Kurzwellen-DSC-Anlagen (HF) des Typs Sailor hc4500b in englischer Sprache. Die Bedienung von Satellitenfunkanlagen, an einer Software simuliert. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft. Unter "Fragenkataloge / Materialien" kann man sich kostenlose LRC-Software zum Ausprobieren herunterladen.

Pflichtaufgaben im Seefunk über Satelliten (Inmarsat A/B/C/M) sind:

  1. Konfigurieren der Anlage (Betriebsbereitschaft)
  2. Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
  3. Herstellen von Telexverbindungen
  4. Beenden der Betriebsbereitschaft

Sonstige Fertigkeiten / Inmarsat B/C:

  1. Konfigurieren der Anlage
  2. Herstellen von Sprechfunkverbindungen
  3. Editieren und abspeichern eines Textes
  4. Herstellen von Telexverbindungen
  5. Herstellen von Fax-Verbindungen

Inmarsat C:

  1. Editieren und Abspeichern eines Textes
  2. Adressbuch anlegen
  3. Logbücher kontrollieren
  4. Fax absenden
  5. Access Codes verwenden

Die Beantwortung des Fragebogens SRC soll maximal 60 Minuten, die Beantwortung des Fragebogens LRC soll maximal 30 Minuten (je 80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung im LRC-Teil max. 30 Minuten betragen.

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Folgende elektronischen Formulare können Sie hier im pdf-Format herunterladen.

Antrag für das Allg. Funkbetriebszeugnis LRC

Download interaktives pdf-DokumentLRC-Antrag
(pdf, 239 Kb)

Erklärung Lastschriftverfahren
Download interaktives pdf-DokumentErklärung LS (pdf, 32  Kb)

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst

Download pdf-DokumentInformationen
Seefunk, BNetzA

Anmeldung für nichtausrüstungs-
pflichtige Funkstellen

Download pdf-DokumentAnmeldung
(pdf, BNetzA)

Standard Marine Navigational Vocabulary

Download pdf-DokumentVokabular im download (pdf 126 Kb)


Aktuelles:

Prüfungen auf der BOATFIT Bremen

Neue Funkprüfungen  ab 2011 [04.10.2009]

Welche Funkverfahren? [10.03.2008]

Funkvokabeln zum Üben [01.10.2007]

Neuer LRC-Fragenkatalog [29.01.2007]

UBI-Zusatzfragebögen erhältlich [18.01.2007]

Skipper jetzt auch Funker [24.08.2005]

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