Radarpatent

Das Radarpatent (Radarschifferpatent,
Radarschifferzeugnis) ist europaweit gültig. Es wird benötigt,
um ein Binnenschiff (auch Sportboot) bei verminderter Sicht (unsichtiges
Wetter) oder Nacht mit Hilfe eines Radargerätes zu führen.
Außerdem benötigt man ein zugelassenes Flussradar und
ein Funkzeugnis.
Voraussetzungen:
Der Antrag auf Erteilung
eines Radarpatentes ist bei der WSD West, Südwest oder Ost
zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Ein Passbild aus neuerer Zeit
- Kopie des Schifferpatentes
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Funkzeugnisses
Die Unterlagen müssen
mind. 1 Monat vor der Prüfung vorliegen.
Prüfungsgebühren:
- Zulassung 20,- €
- Prüfung 80,- €
- Kosten für die Sachverständigen ca. 60,- €
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfung besteht
aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Praktischer Teil:
Während der Radarprüfungsfahrt
befindet sich der Prüfling nur mit dem Radargerät in einem
abgedunkelten Teil des Steuerhauses. Er muss laut und deutlich dem
Rudergänger Kommandos geben. Er muss laufend das Radarbild
deuten. Er muss die erforderlichen Schallsignale und Funksprüche
ansagen.
Maßnahmen vor der
Abfahrt:
Einschalten und Einstellen
des Gerätes
Deutung des Radarbildes
Diensteinteilung an Bord
(Lichter an, Mann in den Ausguck, Interkom an)
Fahren mit Radar:
Fahren in Berg- und Talrichtung
Wenden zu Berg (Aufdrehen)
und zu Tal
Einfahrt und Ausfahrt
in einen Hafen oder ein schmales Gewässer
Begegnen und Überholen
Halten an einem bestimmten
Punkt - Anlegen
Verhalten bei besonderen
Vorkommnissen; Störungen am Radargerät, falsche und Mehrfachechos
Theoretischer Teil:
Die 60 Fragen müssen im multiple-choice-Verfahren
beantwortet werden. Eine von drei Antworten ist richtig. 44 Antworten
müssen richtig sein.
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