Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Allgemeine Informationen 
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.
Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.
Voraussetzungen
Teilnahmeberichtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins bei Ihrem Prüfungsausschuss vorliegen.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Nachweises zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine SKN-Prüfung in Bremen 20,-€ kosten. Ihr Prüfungsausschuss gibt für die jeweilige Prüfung Auskunft über die Höhe dieser Kosten.
Kommende Prüfungen 
News zum Schein 
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