Informationen zum Sportpatent
(Rheinpatent)

Das Sportpatent ist ein international
gültiges Binnenschifferpatent. Es wird benötigt, wenn
man mit Sportbooten oder Yachten bis 25 Meter Länge auf dem
Rhein und anderen Binnenschifffahrtsstraßen fahren möchte.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Rhein und alle nicht
streckenkundepflichtigen Binnenwasserstraßen. Dies sind z.B.
die Mittelweser und die deutschen Kanäle. Das Sportschifferzeugnis
E ist hierin enthalten. Das Radarpatent
muss extra abgelegt werden. Für Sportboote < 25 m ist es
auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt
(Permis
péniche de plaisance (bis 40m), ICC (bis 24m) oder Klein
Vaarbewijs).
Für das Sportschifferzeugnis
E, das Sportpatent, das Radarpatent
oder das Permis péniche de
plaisance (PP) gibt es Kurse
oder Fernkurse. Zuständig für die Erteilung der Patente
sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen bzw. -ämter. Prüfungen
finden in Duisburg, Mainz und Würzburg statt.
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre
- Ärztliches
Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner
(Liste unter sportschiffer@pa-bremen.de
)
- 1 Passbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, siehe
Bundesdruckerei)
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheins Binnen
- die Quittung über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses
für Behörden (O).
- Nachweis der Streckenfahrten auf der beantragten Rheinstrecke.
Die beantragte Strecke muss auf einem Fahrzeug von mindestens
15 m Länge wie folgt befahren worden sein:
Entweder
- mindestens sechzehnmal innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eingang
des Antrags, davon mindestens je dreimal in jeder Richtung innerhalb
der letzten 3 Jahre
oder
- im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal
in jeder Richtung innerhalb des letzten Jahres vor Eingang des
Antrages. Der Nachweis erfolgt mit einem Schifferdienstbuch, welches
bei den Wasserschifffahrtsämtern erhältlich ist.
- Eventuell eine Kopie des Sportschifferzeugnisses
E. Damit werden Teile der Prüfung erlassen.
Die Unterlagen müssen
vollständig 1 Monat vor der Prüfung beim zuständigen
WSA vorliegen.
Prüfungsgebühren:
- Zulassung 20,- €
- Prüfung 90,- €, Wiederholung 46,- €
- Ausstellung 58,30 €
- Porto 4,40 €
Dieses sind ca.-Werte.
Die Kosten werden von den Kommissionen nach Aufwand festgesetzt.
Über den genauen Betrag gibt das jeweilige WSA Auskunft.
Ablauf
der Prüfung:
Der Ablauf der Prüfung
zum Sportpatent ist wie folgt:
Die theoretische Prüfung
besteht aus 4 Teilen mit einer schriftlichen Prüfung im Multiple
choice-Verfahren und Texteingabe und einer mündlichen Prüfung
in Streckenkunde vor einer Kommission.
Themenbereiche sind:
- Verordnungen, Merkblätter, Handbücher
- Führung des Fahrzeugs, Wasserstraßenkunde
- Maschinenkunde
- Verhalten unter besonderen Umständen
- Streckenkunde, Ortskenntnisse
Die genaue Aufstellung
der Themenbereiche
der theoretischen Prüfung zum Sportpatent finden Sie in
der Anlage C der RheinSchPatV.
Hier finden Sie Beispielfragen
zum Sportschifferzeugnis E. Diese sind den Fragen zum Sportpatent
ähnlich.
Die Prüfungen dauern
je Teilbereich 60 Minuten
Man muss bei der theoretischen
Prüfung insgesamt 60% richtig haben.
Die praktische Prüfung
entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit
einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei ausreichend nachgewiesener
Erfahrung (Sbf-See oder Binnen) erlassen werden.
|