Der Prüfungsausschuss Bremen hält für Funkprüfungen die Geräte ICOM M 503 / DS 100 und ICOM M505 vor. Geräte und Simulationen gibt es im Fachhandel. Voraussetzungen:
Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins (siehe Liste der Prüfungstermine) beim Prüfungsausschuss Bremen vorliegen. Prüfungsgebühren:Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine SRC-Prüfung in Bremen z.B. insgesamt 82 Euro kosten. Bei Wiederholung ist der Betrag geringer (in Bremen z.B. insgesamt 43 Euro). Der Prüfungsausschuss Bremen gibt für die jeweilige Prüfung unter (Wetzel@PA-Bremen.de) Auskunft über die Höhe dieser Kosten. Ablauf der Prüfung:Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis SRC ist wie folgt: 1. Der Fragenkatalog für
das SRC enthält 257 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung
eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen
gefordert. Es sind max. 45 Punkte erreichbar. Bei 45-36 Punkten
kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im
Normalfall bestanden. Bei 35-32 Punkten wäre man in der mündlichen
Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 31-0 Punkten
hat man nicht bestanden. 2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche. 3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Die Seefunk-Texte sind beim PA Bremen im Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch im Download. 4. Pflichtaufgaben sind
die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander
kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei
Bewerber werden zugleich geprüft.
5. sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache. Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe. Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal
60 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je
15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen. |
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