Prüfungsausschuss Bremen
für Sportbootführerscheine
und Funkzeugnisse
 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Bild: UBIDas UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone 1-4 teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden. Informationen über den Binnenschifffahrtsfunk gibt es im hier im Download des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk [FVT]. Eine Anmeldung [BNetzA] von Sportbooten mit See- und Binnenschifffahrtsfunk erfolgt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg.

UBI
Sa. 13.03, 10:00 Uhr
So. 14.03, 15:00 Uhr
Di. 16.03, 16:00 Uhr
Mi. 24.03, 16:00 Uhr
So. 28.03, 15:00 Uhr

Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. > Termine im Überblick <

Der Prüfungsausschuss Bremen hält für Funkprüfungen die Geräte ICOM M 503 / DS 100 und ICOM M505 vor. Geräte und Simulationen gibt es im Fachhandel.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei), mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Erklärung zum Lastschriftverfahren
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC

Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins (siehe Liste der Prüfungstermine) beim Prüfungsausschuss Bremen vorliegen.

Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine UBI-Prüfung in Bremen z.B. insgesamt 79 Euro kosten. Bei Wiederholung ist der Betrag geringer (z.B. insgesamt 43 Euro in Bremen).

Der Prüfungsausschuss Bremen gibt für die jeweilige Prüfung unter (Wetzel@PA-Bremen.de) Auskunft über die Höhe dieser Kosten.

Ablauf der Prüfung:

Der Ablauf der Prüfung für das Sprechfunkzeugnis UBI ist wie folgt:

1. Der Fragenkatalog für das UBI enthält 198 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 12 möglichen Fragebögen mit 34 Fragen gefordert. Es sind max. 53 Punkte erreichbar. Bei 53-42 Punkten hat man bestanden. Von 41-0 Punkten hat man nicht bestanden.
Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog und die Fragebögen sind im Buchhandel erhältlich.

2. Aufnahme von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache.

3. Abgabe von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung der Buchstabiertafel.

4. In der praktischen Prüfung werden die praktische Bedienung und die Verkehrsabwicklung mit einer UKW-Binnenschifffahrtsfunkanlage in deutscher Sprache geprüft. Dazu gehören die Grundfunktionen wie Kanalwahl, Sendeleistung und Rauschunterdrückung (Squelch), die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr sowie Testsendungen. Ebenfalls gehören der Anruf an eine bzw. alle Funkstellen und die Beantwortung eines Anrufes dazu. Hierzu bieten wir die UBI-Verfahren und Dienstbehelfe im Download an.

Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Aufnahme und Abgabe der Texte max. je 5 Minuten, die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.

Ablauf der Prüfung beim UBI als Zusatzprüfung zum LRC/SRC

Hat man vorher das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC oder das Beschränkt gültige UKW-Funkbetriebszeugnis SRC erworben, dann kann man das Sprechfunkzeugnis UBI mit Hilfe einer Zusatzprüfung ablegen. Hierbei werden Teile des Fragenkatalogs und der praktischen Prüfung erlassen. Dieses hat den Vorteil, dass weniger Stoff geprüft wird und die Prüfungsgebühren geringer sind.

Der Ablauf der Prüfung für das Sprechfunkzeugnis UBI als Zusatzprüfung ist wie folgt:

1. Der Fragenkatalog für das UBI als Zusatzprüfung enthält 132 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 12 möglichen Fragebögen mit je 16 Fragen gefordert. Es sind max. 25 Punkte erreichbar. Bei 25-20 Punkten hat man bestanden. Von 19-0 Punkten hat man nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog ist im Buchhandel im Moment nicht erhältlich. Die Zusammenstellungen der Prüfungsbögen und der UBI (als Zusatz)-Fragenkatalog sind auf Anfrage (ubi-zusatz@pa-bremen.de) beim Prüfungsausschuss Bremen kostenlos erhältlich.

2. Auf eine Aufnahme von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache wird bei der Zusatzprüfung verzichtet.

3. Auf eine Abgabe von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung der Buchstabiertafel wird bei der Zusatzprüfung verzichtet.

4. In der praktischen Prüfung wird nur noch die Verkehrsabwicklung mit einer UKW-Binnenschifffahrtsfunkanlage in deutscher Sprache geprüft. Dazu gehören die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr. Ebenfalls gehören der Anruf an eine bzw. alle Funkstellen und die Beantwortung eines Anrufes dazu. Hierzu bieten wir die UBI-Verfahren und Dienstbehelfe im Download an.

Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 30 Minuten (80% richtig), die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.

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Folgende elektronischen Formulare können Sie hier im pdf-Format herunterladen.

Antrag für das Sprechfunk-zeugnis UBI
Download interaktives pdf-DokumentUBI-Antrag
(pdf, 223 Kb)

Erklärung Lastschriftverfahren
Download interaktives pdf-DokumentErklärung LS (pdf, 32  Kb)

Handbuch Binnenschiff-fahrtsfunk

Download pdf-DokumentHandbuch
(pdf) [WSV]

Anmeldung für eine nichtausrüstungs-
pflichtige See- bzw. Schiffsfunkstelle

Download pdf-DokumentAnmeldung
(pdf) [BNetzA]

Geltungsbereich des UBI

Geltungsbereich des UBI in Text und Grafiken 209 KB


Fragen und Antworten (FAQ):

An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung gemacht?


Aktuelles:

Prüfungen auf der BOATFIT Bremen

Neue Funkprüfungen  ab 2011 [04.10.2009]]

Dienstbehelf UBI [10.03.2009]

Geltung des UBI [22.12.2008]

Neuer UBI-Fragenkatalog [22.08.07]

UBI-Zusatzfragebögen erhältlich [18.01.2007]

Skipper jetzt auch Funker [24.08.2005]

Leiter
Holger Wetzel
Tel. 0421 409 4390

Bürozeiten:
Mo
08.30 - 11.30 Uhr
Mi & Do
16.30  - 19.30 Uhr

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