Fristen Verlängert
Aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebs im Dezember 2020 wird die Stichtagsregelung für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile (VkBl. 2020, S. 331) wie folgt abgeändert:
Auszug:
Von Auslandsprüfungen ist abzusehen, wenn das Auswärtige Amt für das jeweilige Land oder Gebiet eine Reisewarnung ausgibt.
Ablegung der Prüfungen bis:
Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024
Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023