Top

Prüfungsfristen wegen der verschobenen Prüfungen verlängert

Das BMVI hat dem DMYV mitgeteilt, dass die gesetzlichen Fristen im Zusammenhang mit der Wiederholung von Prüfungen und der Ablegung einzelner Prüfungsteile seit dem Stichtag 13. März 2020 gehemmt sind. Die Fristen laufen also nicht weiter.

Sobald der Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen wird, wird die Frist weiterlaufen (ggf. zuzüglich einer angemessenen Karenzzeit, die das BMVI allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gibt). Das BMVI will dabei die Kapazitäten der Prüfungsausschüsse berücksichtigen und dafür sorgen, dass kein Bewerber unbillige Härten in Kauf nehmen muss.

Zurück

© 2024 Prüfungszentrum Bremen / Hamburg