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Gilt eine Waffenbesitzkarte als Sach-/Fachkundenachweis SKN/FKN?

Leider Nein. Eine Waffenbesitzkarte wird ausgestellt, wenn man z.B. eine Prüfung als Jäger oder Sportschütze abgelegt und danach Waffen erworben hat. In der Jägerprüfung wurde das Kapitel 9 des Waffengesetzes - Seenotsignale nicht geprüft. Bei den Sportschützen auch nicht. Deswegen gilt die Waffenbesitzkarte allein nicht als Sachkundenachweis. Jäger können eine Ausstellung des SKN aufgrund anerkannter Befähigungsnachweise beantragen.

Zuletzt aktualisiert am 31.01.2020 von Timon Sixt.

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