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Mein Schiff ist größer als 20 Meter. Welches Patent benötige ich auf einer Binnenschifffahrtsstraße?

Mit dem Sportbootführerschein Binnen darf man auf Binnenschifffahrtsstraßen nur mit Sportbooten unter 20 Meter Länge fahren. Die Yachten heutiger Freizeitkapitäne werden allerdings immer größer oder man kauft sich ein altes Binnenschiff und baut es zu Wohnzwecken um. Die Begriffe Aak, Luxemotor, Steilsteven oder Spits lassen da die Herzen höher schlagen. Da diese Schiffe meist größer 20 Meter Länge sind, muss man sich aber nach einem alternativen Patent umschauen.
In der Binnenschifferpatentverordnung ermöglicht das Sportschifferzeugnis E das Führen von Sportbooten bis 25 Meter (Informationen zum Sportschifferzeugnis E).
Für die Wasserstraße Rhein besteht darüber hinaus eine gesonderte Patentverordnung. Hier kann man das Sportpatent erwerben, um Sportboote bis 25 Meter zu führen (Informationen zum Sportpatent).
Für Fahrten mit Hilfe von Radargeräten benötigt man auf den Binnenwasserstraßen ein Radarpatent (Informationen zum Radarpatent).
Für das Sportschifferzeugnis E, das Sportpatent, das Radarpatent oder das Permis péniche de plaisance (PP)/Extension Grande Plaisance (EGP) gibt es Kurse oder Fernkurse.
Zuständig für die Erteilung der deutschen Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. Prüfungen finden bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern statt. Für das PP/EGP muss man sich an eine französische Stelle wenden.
Für folgende Wasserstraßen müssen zusätzliche Streckenkenntnisse nachgewiesen werden, die im Streckenzeugnis zu dokumentieren sind:

  • Elbe von Schöna (km 0,0) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens (km 607,5);
  • Weser von Hann-Münden (km 0,0) bis Minden (km 204,45)
  • Donau von Vilshofen (km 2249,0) bis Straubing (km 2327,72)
  • Untere Havel-Wasserstraße von Plaue (km 68,0) bis Havelberg (km 145,8)
  • Oder von Ratzdorf (km 442,4) bis Widochowa (km 704,l)
  • Saale von der Mündung in die Elbe (km 0,0)bis Bernburg (km 36,65)

In Frankreich kann man für Schiffe über 15m das "Permis péniche de plaisance (PP)/Extension Grande Plaisance (EGP)" (bis 40m), in Großbritannien das "International certificate of competence (ICC)" (bis 24m) und in den Niederlanden den "Klein Vaarbewijs" (keine Größenbeschränkung) ablegen. In Polen gibt es nur eine Einteilung nach Motorleistung, keine Größenbeschränkung. Über 1000cm3 Hubraum wird der "Starszy sternik motorowodny" benötigt.

Zuletzt aktualisiert am 12.02.2024 von Timon Sixt.

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