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Wie schnell darf ich eigentlich auf der Weser fahren?

Im Geltungsbereich der BinSchStrO (Binnen) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinfahrzeuge 35 km/h gegenüber dem Ufer. In Stadtgebieten (HannMünden, Bodenwerder, Ohr bis Hameln, Minden sowie Bremen) beträgt die Höchstgeschwindigkeit allerdings 12 km/h zu Berg und zu Tal. Das Stadtgebiet Bremen beispielsweise erstreckt sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Weserschleuse. Der Gesetztestext über Fahrgeschwindigkeit im Weserstromgebiet bzw. die gesamte Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist bei dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2020 von Timon Sixt.

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