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Bodenseeschifferpatent (BSP)

Allgemeine Informationen

Das Bodenseeschifferpatent ist die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. Es wird in Deutschland und Österreich in folgenden Kategorien erteilt:

  • Kategorie A: Führen von Motorbooten mit mehr als 6 PS
  • Kategorie B: Führen von Fahrgastschiffen
  • Kategorie C: Führen von Güterschiffen und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².

Hat die Maschine des Segelbootes mehr als 6 PS, ist zusätzlich die Kategorie A erforderlich.
Die Prüfungen werden von den Landratsämtern Bodenseekreis, (Friedrichshafen), Konstanz und Lindau abgenommen.
Das Bodenseeschifferpatent (BSP) kann man in den Sportbootführerschein Binnen (Sbf-Binnen) umschreiben lassen. Außerdem wird es mit einer zusätzlichen Bescheinigung als praktische Prüfung zum Sportbootführerschein See (Sbf-See) anerkannt.

Voraussetzungen

  • Kategorie A (Motorboot) Mindestalter von 18 Jahren
  • Kategorie D (Segelboot) Mindestalter von14 Jahren
  • Antrag, siehe Dateien im Download
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen
  • ärztliches Zeugnis, (entfällt, falls Ihr Sportboot-FS nicht älter ist als 1 Jahr)
  • vorhandene Befähigungsnachweise, (Fotokopie mit Anmeldung einsenden):
  • Sportboot-FS-Binnen oder A-Schein (DSV ) bis 31.03.89
  • Sportboot-FS-See / SKS, SSS, SHS

Prüfungsgebühren

Gebühren für die Prüfungsabnahme und Patentausstellung:
Kategorie A oder D einzeln jeweils 70,00 €
Kategorie A und D gleichzeitig insgesamt 80,00 €
Theoretische Ergänzungsprüfung zum DSV-A-Schein, SBF-Binnen, SBF-See, SKS
Kategorie A oder D einzeln jeweils 60,00 €
Kategorie A und D gleichzeitig insgesamt 70,00 €
Zusatzprüfung + Bescheinigung für Sportboot-FS-See 20,00 €
Beglaubigung BSP 5,00 €
Prüfungswiederholung bzw. Ergänzungsprüfung 40,00 €

Mehr Details unter: Bodenseekreis/Gebühren

Prüfungsablauf

Theoretische Prüfung:
Die Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuz-System).
Die Prüfungsfragen / Gebiete und Punktebewertung sind wie folgt festgelegt:
Gebiet, Anzahl Fragen = mögliche Punkte, Mindestpunkte
a) Allgemeines / Zulassung, 20, 16
b) Schallzeichen, Lichterführung, optische Signale,10, 8
c) Schifffahrtszeichen, 15, 12
d) Ausweich- und Fahrregeln, 12, 9
e) Umweltschutz, Seemannschaft, 12, 9
f) Wetterkunde, Navigation, 10, 8
g) Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein), 7, 5
h) Segeln Allgemein, 20, 16
i) Segeln Fahrregeln, 7, 5
j) Hochrheinfragen: Fragen müssen nur von den Bewerbern um die Zusatzprüfung Hochrhein
beantwortet werden (kein Prüfungsthema in Lindau)
Die Segelfragen (Gebiete h und i) müssen nur von Bewerbern um das Patent der Kategorie D (=Segelfahrzeuge) beantwortet werden. Inhaber des DSV-A-Scheines (bis 31.03.1989), des SBF-Binnen, sowie des SKS (jeweils für Segelfahrzeuge) sind davon ausgenommen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die vorgeschriebenen Mindestpunktzahlen in allen Fachgebieten erreicht
werden. Ein Punkteausgleich zwischen den Fachgebieten ist nicht möglich.

Praktische Prüfung:
Bei vorhandenem Sportbootführerschein See oder Binnen unter Segel und Motor (auch SKS, SSS, SHS) wird die jeweilige praktische Motor- oder Segelprüfung erlassen.

Nächste Prüfungen

Auf einen Blick

Sbf Binnen
Binnengewässer
Segeln: mind. 14 Jahre alt, Motor: mind. 16 Jahre alt
BSP
Bodensee, Binnengewässer
Kat. D 14 Jahre, Kat. A 18 Jahre
Sportschifferzeugnis E
Internationale Binnengewässer
mind. 18 Jahre alt
Sportpatent
Rheingewässer
Sbf Binnen und mind. 18 Jahre alt
Radarpatent
Binnengewässer / Radargeräte
Binnenpatente und Funkzeugniss

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