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Sportpatent

Allgemeine Informationen

Das Sportpatent ist ein international gültiges Binnenschifferpatent. Es wird benötigt, wenn man mit Sportbooten oder Yachten bis 25 Meter Länge auf dem Rhein und anderen Binnenschifffahrtsstraßen fahren möchte. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Rhein und alle nicht streckenkundepflichtigen Binnenwasserstraßen. Dies sind z.B. die Mittelweser und die deutschen Kanäle. Das Sportschifferzeugnis ist hierin enthalten. Das Radarpatent muss extra abgelegt werden. Für Sportboote < 25 m ist es auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt (Permis péniche de plaisance (bis 40m), ICC (bis 24m) oder Klein Vaarbewijs).
Für das Sportschifferzeugnis E, das Sportpatent , das Radarpatent oder das Permis péniche de plaisance (PP) gibt es Kurse oder Fernkurse. Zuständig für die Erteilung der Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen bzw. -ämter. Prüfungen finden in Duisburg, Mainz und Würzburg statt.

Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner (Listen unter Anhang 1 oder Anhang 2)
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerschein Binnen
  • die Quittung über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (O).
  • Nachweis der Streckenfahrten auf der beantragten Rheinstrecke. Die beantragte Strecke muss auf einem Fahrzeug von mindestens 15 m Länge wie folgt befahren worden sein:
    Entweder
  • mindestens sechzehnmal innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eingang des Antrags, davon mindestens je dreimal in jeder Richtung innerhalb der letzten 3 Jahre
    oder
  • im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal in jeder Richtung innerhalb des letzten Jahres vor Eingang des Antrages. Der Nachweis erfolgt mit einem Schifferdienstbuch, welches bei den Wasserschifffahrtsämtern erhältlich ist.
  • Eventuell eine Kopie des Sportschifferzeugnis E. Damit werden Teile der Prüfung erlassen.

Die Unterlagen müssen vollständig 1 Monat vor der Prüfung beim zuständigen WSA vorliegen.

Prüfungsgebühren

  • Zulassung 20,- €
  • Prüfung 90,- €, Wiederholung 46,- €
  • Ausstellung 58,30 €
  • Porto 4,40 €

Dieses sind ca.-Werte. Die Kosten werden von den Kommissionen nach Aufwand festgesetzt. Über den genauen Betrag gibt die GDWS bei Anmeldung Auskunft.

Prüfungsablauf

Der Ablauf der Prüfung zum Sportpatent ist wie folgt:
Die theoretische Prüfung besteht aus 4 Teilen mit einer schriftlichen Prüfung im Multiple choice-Verfahren und Texteingabe und einer mündlichen Prüfung in Streckenkunde vor einer Kommission.
Themenbereiche sind:

  • Verordnungen, Merkblätter, Handbücher
  • Führung des Fahrzeugs, Wasserstraßenkunde
  • Maschinenkunde
  • Verhalten unter besonderen Umständen
  • Streckenkunde, Ortskenntnisse

Die genaue Aufstellung der Themenbereiche der theoretischen Prüfung zum Sportpatent finden Sie in der RheinSchPersV.
Hier finden Sie Beispielfragen zum Sportschifferzeugnis. Diese sind den Fragen zum Sportpatent ähnlich.
Die Prüfungen dauern je Teilbereich 60 Minuten
Man muss bei der theoretischen Prüfung insgesamt 60% richtig haben.
Die praktische Prüfung entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei ausreichend nachgewiesener Erfahrung (Sbf-See oder Binnen) erlassen werden.

Nächste Prüfungen

Auf einen Blick

Sbf Binnen
Binnengewässer
Segeln: mind. 14 Jahre alt, Motor: mind. 16 Jahre alt
BSP
Bodensee, Binnengewässer
Kat. D 14 Jahre, Kat. A 18 Jahre
Sportschifferzeugnis E
Internationale Binnengewässer
mind. 18 Jahre alt
Sportpatent
Rheingewässer
Sbf Binnen und mind. 18 Jahre alt
Radarpatent
Binnengewässer / Radargeräte
Binnenpatente und Funkzeugniss

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