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Radarpatent

Allgemeine Informationen

Das Radarpatent (Radarschifferpatent, Radarschifferzeugnis) ist europaweit gültig. Es wird benötigt, um ein Binnenschiff (auch Sportboot) bei verminderter Sicht (unsichtiges Wetter) oder Nacht mit Hilfe eines Radargerätes zu führen. Außerdem benötigt man ein zugelassenes Flussradar und ein Funkzeugnis UBI.

Voraussetzungen

Dem Antrag sind beizufügen:

  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen
  • Kopie des Patentes
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Funkzeugnisses

Die Unterlagen müssen mind. 1 Monat vor der Prüfung vorliegen.

Prüfungsgebühren

  • Zulassung 20,- €
  • Prüfung 80,- €
  • Kosten für die Sachverständigen max. ca. 60,- €

Prüfungsablauf

Die Prüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.

Praktischer Teil

Während der Radarprüfungsfahrt befindet sich der Prüfling nur mit dem Radargerät in einem abgedunkelten Teil des Steuerhauses. Er muss laut und deutlich dem Rudergänger Kommandos geben. Er muss laufend das Radarbild deuten. Er muss die erforderlichen Schallsignale und Funksprüche ansagen.
Maßnahmen vor der Abfahrt:

  • Einschalten und Einstellen des Gerätes
  • Deutung des Radarbildes
  • Diensteinteilung an Bord (Lichter an, Mann in den Ausguck, Interkom an)

Fahren mit Radar:

  • Fahren in Berg- und Talrichtung
  • Wenden zu Berg (Aufdrehen) und zu Tal
  • Einfahrt und Ausfahrt in einen Hafen oder ein schmales Gewässer
  • Begegnen und Überholen
  • Halten an einem bestimmten Punkt - Anlegen
  • Verhalten bei besonderen Vorkommnissen; Störungen am Radargerät, falsche und Mehrfachechos

Theoretischer Teil

Die 50 Fragen müssen im multiple-choice-Verfahren beantwortet werden. Eine von drei Antworten ist richtig. 30 Antworten (60%) müssen richtig sein.

Nächste Prüfungen

Auf einen Blick

Sbf Binnen
Binnengewässer
Segeln: mind. 14 Jahre alt, Motor: mind. 16 Jahre alt
BSP
Bodensee, Binnengewässer
Kat. D 14 Jahre, Kat. A 18 Jahre
Sportschifferzeugnis E
Internationale Binnengewässer
mind. 18 Jahre alt
Sportpatent
Rheingewässer
Sbf Binnen und mind. 18 Jahre alt
Radarpatent
Binnengewässer / Radargeräte
Binnenpatente und Funkzeugniss

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